Service
Rezeptionszeiten
Montag
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Falls Sie uns außerhalb dieser Zeiten aufsuchen, hinterlassen Sie uns bitte auf den dafür vorgesehenen Zetteln an der Rezeption eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb unserer Rezeptionszeiten nicht ans Telefon gehen, da wir Behandlungen nicht unterbrechen möchten. Sprechen Sie uns zwecks einer weiteren Terminabsprache auf unseren Anrufbeantworter.
Termine
Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch unter 02207 / 96 10 36 0 Kontakt mit uns auf oder kommen Sie während unserer Rezeptionszeiten ins Handwerk.
Wenn Sie uns telefonsich nicht erreichen, hinterlassen Sie uns bitte Ihre Nachricht, Anliegen und Telefonnummer, wir versuchen Sie zeitnah zurückzurufen.
Nicht eingehaltene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihren vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert, sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß §615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt bzw. eingehalten wird.
Partner
„Mundwerk“
Andrea von Pohlheim
Systemische Familienberaterin
Naturheilpraxis Kürten, Kerstin Schüppel
www.naturheilpraxis-kuerten.de
Markus Pabst
Personal Trainer
www.sportpabst.de
MBSR im Bergischen
Waltraut Thomeski-Krebs
Stessbewältigung durch Achtsamkeitstraining
Luzia Jennrich
Yogalehrerin/ Heilpraktikerin/ Trauerbegleiterin
www.urgrund-der-seele.de
Praxis 90
Barbara Weber-Köpke
Naturheilpraxis
www.praxis90.de
Behandlungen
Physiotherapie
Manuelle Therapie
Manuelle Lymphdrainage
Klassische Massagetherapie
Behandlung von Craniomandibulären Dysfunktionen (Kiefergelenk)
Sektoraler Heilpraktiker Kinesiotape
Heilpraktiker
Klinische Psycho-Neuro-Immunologie
Cranio-sacrale Osteopathie
Viscerale Osteopathie
Parietale Osteopathie
Fasciale Behandlungen
Minimial Lever Midrange Manipulation
Behandlungen der Fascien des Bewegungsapparates, Organe, Nerven
Fascientrainung/ Dehnungen/ Anleitung Blackroll
Kinesiotape für Fascien und Organe
Kurse
Stressbewältigung durch Achtsamkeitstraining (Dienstag)
Meditationskurs (Mittwoch)
Yoga (Donnerstag)
Fascientraining (Dienstag)
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung
Osteopathie
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ihre osteopathischen Behandlungen.
Sollte Ihre Krankenkasse Ihre osteopathischen Behandlungen unterstützen, dann benötigen Sie eine “Empfehlung für Osteopathie”, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Zahnarzt, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Diese Empfehlung ist von dem Budget des Arztes unabhängig, das heißt der Arzt ist in Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt.
Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter folgendem Link.
Physiotherapie
Die Behandlungszeiten für Physiotherapie, Manuelle Therapie sind von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben und betragen maximal zwischen 15-20 Minuten.
Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für gesetzlich Versicherte:
1. Die Abrechnung erfolgt nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen.
2. Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Quittung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10,00€ pro Rezept an. Die Beträge werden mit der ersten Behandlung fällig.
3. Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihren vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß §615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Zu den Terminen bringen Sie bitte ein großes und ein kleines Handtuch sowie sportliche Kleidung mit.
PKV
Private Krankenversicherung
Osteopathie
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GEBÜH).
Die Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.
Physiotherapie
Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für Privat Versicherte:
1. Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihren vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.
2. Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung der Vergütung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Privater Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Kostenträger. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen.
Zu den Terminen bringen Sie bitte ein großes und ein kleines Handtuch sowie sportliche Kleidung mit.