Private Krankenversicherung (PKV)

Osteopathie
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GEBÜH).

Die Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.


Physiotherapie
Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für Privat Versicherte (PKV):

1. Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihren vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.

Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.

2. Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung der Vergütung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Privater Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Kostenträger. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen.

Zu den Terminen bringen Sie bitte ein großes und ein kleines Handtuch sowie sportliche Kleidung mit.

PKV