Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Osteopathie
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ihre osteopathischen Behandlungen.

Sollte Ihre Krankenkasse Ihre osteopathischen Behandlungen unterstützen, dann benötigen Sie eine “Empfehlung für Osteopathie”, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Zahnarzt, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Diese Empfehlung ist von dem Budget des Arztes unabhängig, das heißt der Arzt ist in Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt.

Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter folgendem Link.


Physiotherapie
Die Behandlungszeiten für Physiotherapie, Manuelle Therapie sind von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben und betragen maximal zwischen 15-20 Minuten.

Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für gesetzlich Versicherte (GKV):

1. Die Abrechnung erfolgt nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen.

2. Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Quittung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10,00€ pro Rezept an. Die Beträge werden mit der ersten Behandlung fällig.

3. Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß §615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.

Zu den Terminen bringen Sie bitte ein großes und ein kleines Handtuch sowie sportliche Kleidung mit.

GKV